Red Zone Light (rote Warnzonenleuchte für Gabelstapler)
Eine rote Warnzonen-Projektion ist ein am Gabelstapler montierter LED-Projektor, der eine rote Markierung auf den Boden wirft — entweder einen Punkt vor dem Fahrzeug oder Linien zu beiden Seiten —, damit Fußgänger den Fahrweg sehen, bevor sie das Fahrzeug sehen. Keine Norm schreibt sie vor: ANSI/ITSDF B56.1 4.15.2 überlässt die Entscheidung dem Betreiber.
Unter diesem Namen laufen zwei verschiedene Produkte — geben Sie deshalb das Lichtbild an, nicht den Namen. Jungheinrich projiziert einen roten Punkt rund 3 m vor das Fahrzeug. STILL projiziert zwei Lichtstreifen nach links und rechts. Hyster markiert mit Zonenlinien beidseitig den Abstand, den Fußgänger einhalten sollen. Die Projektionsweite der Seitenlinien-Ausführungen ergibt sich aus dem Montagewinkel vor Ort — deshalb nennen die Hersteller dafür keinen Wert.
Was die Vorschriften tatsächlich verlangen
Die OSHA schreibt Warnleuchten nicht vor. In ihrem Auslegungsschreiben von 2012 hält sie fest, dass sie für Flurförderzeuge weder Blitzleuchten noch Rückfahrwarner vorschreibt. ANSI/ITSDF B56.1 4.15.1 macht allein eine akustische Einrichtung verbindlich; 4.15.2 stellt anschließend fest, dass der Betreiber zu entscheiden hat, ob die Einsatzbedingungen zusätzliche optische Einrichtungen wie Leuchten oder Blinkleuchten erfordern — und dass er für deren Bereitstellung und Instandhaltung verantwortlich ist.
Die einzige Beleuchtungsanforderung in 29 CFR 1910.178 steht in (h)(2): Liegt die allgemeine Beleuchtung unter 2 Footcandle — etwa 21,5 Lux — ist am Fahrzeug eine zusätzliche gerichtete Beleuchtung vorzusehen. Das ist eine Regel zur Arbeitsbeleuchtung, nicht zur Fußgängerwarnung.
Das Fehlen einer konkreten Vorschrift bedeutet nicht das Fehlen einer Haftung. Die OSHA weist darauf hin, dass ein Arbeitgeber, in dessen Betrieb diese Gefährdung besteht und der keine zumutbaren Maßnahmen dagegen ergriffen hat, nach der General Duty Clause, 29 U.S.C. 654(a)(1), belangt werden kann.
Nachrüstfreigabe in Nordamerika
Eine Warnleuchte an einem vorhandenen Fahrzeug nachzurüsten gilt als Änderung. Nach 1910.178(a)(4) ist dafür die vorherige schriftliche Freigabe des Fahrzeugherstellers erforderlich; erteilt der Hersteller sie nicht, akzeptiert die OSHA nach ihrer Auslegung von 2004 ersatzweise die schriftliche Freigabe eines staatlich zugelassenen Ingenieurs. Flottenkäufer, die diesen Schritt überspringen, bemerken ihn meist erst bei einem Audit statt beim Kauf.
So legen Sie eine Ausführung fest
Entscheiden Sie über das Lichtbild (Punkt voraus, Linien zur Seite oder beides), über Montagehöhe und -winkel sowie über die Farbe — keine Norm legt die Farbe fest, und Rot ist dort üblich, wo Blau bereits für andere Markierungen belegt ist. In Kühlhäusern und Waschbereichen zählt die Abdichtung mehr als der Lichtstrom. Ausführungen mit Punkt- und mit Zonenlinien-Projektion finden Sie unter Gabelstapler-Sicherheitsbeleuchtung.
Ein BlueSpot projiziert einen blauen Lichtfleck auf den Hallenboden, mehrere Meter vor oder hinter dem Gabelstapler, und gibt Fußgängern damit einen bewegten Hinweis, bevor das Fahrzeug selbst zu sehen ist. STILL nennt etwa 5 m vor und hinter dem Fahrzeug; keine Norm schreibt die Farbe Blau vor.
IP-Schutzarten (IP65, IP67, IP68, IP69K)Die IP-Schutzart (Ingress Protection) ist ein zweistelliger Code nach IEC 60529, der angibt, wie gut ein Gehäuse gegen Staub (erste Ziffer) und Wasser (zweite Ziffer) geschützt ist. IP69K ist die höchste Stufe und deckt die Reinigung mit heißem Hochdruckwasser ab.
Sie sind sich nicht sicher, welche Leuchte Sie benötigen?
Teilen Sie uns Ihre Ausrüstung und Betriebsbedingungen mit – unsere Ingenieure empfehlen Ihnen dann die passende Leuchte.