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Blue Spot (blaue Warnleuchte für Gabelstapler)

Ein BlueSpot projiziert einen blauen Lichtfleck auf den Hallenboden, mehrere Meter vor oder hinter dem Gabelstapler, und gibt Fußgängern damit einen bewegten Hinweis, bevor das Fahrzeug selbst zu sehen ist. STILL nennt etwa 5 m vor und hinter dem Fahrzeug; keine Norm schreibt die Farbe Blau vor.

Die Leuchte ist ein nach unten gerichteter Projektor, keine Rundumleuchte. Dieser Unterschied ist nicht nur optisch, sondern auch rechtlich: Vorschriften für Rundumleuchten wie die UNECE R65 regeln Sondersignalleuchten an Straßenfahrzeugen, während eine Bodenprojektion an einem Flurförderzeug in der Halle nicht darunter fällt.

Reichweite und Leistung: was die Hersteller veröffentlichen

STILL ist der einzige Hersteller, der beide Werte nennt — Lichtpunkte etwa 5 m vor und hinter dem Fahrzeug, erzeugt von LEDs mit 5 W bei 12 V und rund 20.000 Stunden Lebensdauer. Linde beschreibt den Lichtkegel als mehrere Meter voraus und gibt IP67 sowie über 20.000 Stunden an, jedoch keine Leistungsaufnahme. Werte wie 10 W oder 30 W kursieren in Händlerangeboten, ohne dass eine Herstellerquelle dahintersteht.

Muss es Blau sein?

Nein. ANSI/ITSDF B56.1 spricht lediglich von Leuchten oder Blinkleuchten und schreibt keine Farbe vor. In der EU verlangt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang I 1.7.1.2, dass Warneinrichtungen unmissverständlich und leicht wahrnehmbar sind — ebenfalls ohne Farbangabe. Am deutlichsten ist der Markt selbst: Linde bietet eine rote Ausführung gerade für Betriebe an, in denen Blau bereits für andere Warnhinweise belegt ist, und die Bodenprojektion von Jungheinrich ist rot. Beides wäre unzulässig, wenn eine Norm Blau vorschriebe.

Blau ist Konvention, nicht Vorschrift. Es hat sich durchgesetzt, weil es sich von dem Rot und Gelb abhebt, das auf den meisten Hallenböden ohnehin markiert ist.

Wo Farbvorgaben tatsächlich gelten

Einschränkungen für blaue Leuchten stammen aus dem Straßenverkehrsrecht. In den USA stehen sie in einzelstaatlichen Fahrzeugvorschriften wie den Minnesota Statutes 169.64, die Fahrzeuge im öffentlichen Verkehr regeln. In der EU hält der Leitfaden der Kommission zur Maschinenrichtlinie unter Randnummer 308 fest, dass Beleuchtungsvorschriften für mobile Maschinen im öffentlichen Verkehr auf Unionsebene nicht harmonisiert sind und nationales Verkehrsrecht bleiben. In der Halle gibt es keine solche Beschränkung; ein Fahrzeug, das auch auf öffentlichen Straßen fährt, ist ein anderer Fall.

Herkunft

Linde führte den BlueSpot um 2012 ein und hält in eigenen Unterlagen fest, dass es nicht das erste Warnsystem war — frühere Lösungen arbeiteten überwiegend akustisch. Aussagen über „das originale Blaulicht“ sind entsprechend einzuordnen. Ausführungen als BlueSpot und als Warnzonen-Projektion finden Sie in unserem Programm Gabelstapler-Sicherheitsbeleuchtung.

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